Momentan läuft die Wettbewerbsphase für den Architektenwettbewerb bzgl. der Planung der neuen Ortsmitte der Gemeinde Bonstetten, auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei, gegenüber der Gaststätte Bräustüble, mit Rathaus, Feuerwehr, Gemeindesaal und Musikheim. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden voraussichtlich im Oktober 2019 präsentiert.

BEKANNTMACHUNG

über die Eintragung für das Volksbegehren

 "Rettet die Bienen"

(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)

1. Die Gemeinden Bonstetten, Emersacker, Heretsried und der Markt Welden bilden je einen Eintragungsbezirk.

Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

VG Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Eintragungsraum Zimmer 001 im EG:   Montag, Dienstag, Mittwoch durchgehend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr                      Donnerstag durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                              Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                                                          zusätzlich Donnerstag, 07.02.2019 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr                                       zusätzlich Sonntag, 10.02.2019 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Gemeinde Bonstetten, Bahnhofstr. 4, 86486 Bonstetten                                         Montag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr                              Donnerstag von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr

2. Jede/r Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintrgungsbezirkes eintragegen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Welden während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.

Welden, 09.01.2019

Stefan Scheider

Wahlleiter

 

Die jährliche Bürgerversammlung findet am Freitag, den 16. November 2018, um 20 Uhr im Bräustüble statt.

Zu der Bürgerversammlung darf ich Sie recht herzlich einladen.

Nach dem Bericht des Bürgermeisters haben Sie das Wort.

Ich freue mich sehr auf Ihr Kommen.

Ihr Bürgermeister, Anton Gleich

Sie können über den folgenden Link Ihre Briefwahlunterlagen schnell und einfach anfordern: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwelden/bsp_ewo_briefwahl

Zudem besteht die Möglichkeit, den auf der Wahlkarte befindlichen QR-Code über eine entsprechende App ihres Smartphones einzuscannen und direkt, auf der dann geöffneten Seite, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

AVV-Regionalbuslinien 501, 521 und 592N:

Fahrplanänderungen in Welden

Aufhebung der Sperrung zwischen Welden und Ehgatten

Die Sperrung zwischen Welden und Ehgatten wird mit Baustellenende am 14. September 2018 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt können die AVV-Regionalbuslinien 501, 521 und 592N alle Haltestellen wieder fahrplanmäßig anfahren. Sollten die Bauarbeiten zügig abgeschlossen werden können, wird die Sperrung jedoch bereits zum Schuljahresbeginn am 11. September aufgehoben. Deshalb werden bis zum 9. September die Fahrplanaushänge für den Normalfahrplan ausgetauscht. Der AVV informiert kurzfristig, ob bereits ab 11. September der Normalfahrplan gilt. Aktuelle Informationen finden die Fahrgäste dazu auch ab 10. September unter www.avv-augsburg.de.

Aktuelle Fahrplanauskünfte finden die Fahrgäste im Internet unter www.avv-augsburg.de, persönliche Auskunft gibt das AVV-Kundencenter am Augsburger Hauptbahnhof (Bohus Center). Mobile Fahrplanauskunft mit dem Handy unter http://mobil.avv-augsburg.de oder mit der App AVV.mobil.

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