Teilnahmeanträge zur Bewerbung im Wettbewerbsverfahren „Neue Ortsmitte Bonstetten“, Frist zur Abgabe der Anträge am 17.06.2019 bereits abgelaufen!
Die Gemeinde Bonstetten beabsichtigt die Planung und Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes mit Rathaus, Feuerwehr und Gemeinbedarfsräumen (gem. Raumprogramm ca. 1.000 m² NRF) sowie der im Umfeld befindlichen Außenbereiche und Verkehrsflächen (ca. 5.000 m²).
Zugelassen zum Wettbewerb sind Teilnehmergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Zahl der Teilnehmergemeinschaften ist auf 17 begrenzt.
Die Teilnahmebedingungen bzw. -anforderungen für die Bewerbung sowie die Verhandlung mit den Preisträgern entnehmen Sie der beiliegenden Wettbewerbsbekanntmachung des EU-Amtsblattes.
Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge ist der 17.06.2019
Tag des Versands der Auslobung ist voraussichtlich der 01.07.2019
Das Kolloquium ist vorgesehen am 25.07.2019
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich Ende September 2019
Momentan läuft die Wettbewerbsphase für den Architektenwettbewerb bzgl. der Planung der neuen Ortsmitte der Gemeinde Bonstetten, auf dem Gelände der ehemaligen Brauerei, gegenüber der Gaststätte Bräustüble, mit Rathaus, Feuerwehr, Gemeindesaal und Musikheim. Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden voraussichtlich im Oktober 2019 präsentiert.
BEKANNTMACHUNG
über die Eintragung für das Volksbegehren
"Rettet die Bienen"
(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)
1. Die Gemeinden Bonstetten, Emersacker, Heretsried und der Markt Welden bilden je einen Eintragungsbezirk.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
VG Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Eintragungsraum Zimmer 001 im EG: Montag, Dienstag, Mittwoch durchgehend von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag durchgehend von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstag, 07.02.2019 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr zusätzlich Sonntag, 10.02.2019 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Gemeinde Bonstetten, Bahnhofstr. 4, 86486 Bonstetten Montag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr Donnerstag von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr
2. Jede/r Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintrgungsbezirkes eintragegen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zurückgenommen werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Welden während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.
Welden, 09.01.2019
Stefan Scheider
Wahlleiter
Die jährliche Bürgerversammlung findet am Freitag, den 16. November 2018, um 20 Uhr im Bräustüble statt.
Zu der Bürgerversammlung darf ich Sie recht herzlich einladen.
Nach dem Bericht des Bürgermeisters haben Sie das Wort.
Ich freue mich sehr auf Ihr Kommen.
Ihr Bürgermeister, Anton Gleich
Sie können über den folgenden Link Ihre Briefwahlunterlagen schnell und einfach anfordern: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwelden/bsp_ewo_briefwahl
Zudem besteht die Möglichkeit, den auf der Wahlkarte befindlichen QR-Code über eine entsprechende App ihres Smartphones einzuscannen und direkt, auf der dann geöffneten Seite, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.