Rücknahme der Abfallbeseitigungsbühren durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg
- Veröffentlicht: 16. Dezember 2024
Der Abfallwirtschaftbetrieb übernimmt die Veranlagung der Abfallbeseitigungsgebühren zum 01.01.2025 selbst.
Abbuchungen aufgrund des erteilten SEPA-Mandats für Abfallbeseitigungsgebühren werden ab 01.01.2025 automatisch nicht mehr von der Gemeinde erfolgen. Die SEPA-Mandate bei der Gemeinde müssen nicht gelöscht werden.
Es sind lediglich bei Ihrer Bank eingerichtete Daueraufträge direkt bei Ihrer Bank zu kündigen.